Seit 1. Januar gilt ein Dieselfahrverbot Stuttgart
04.01.2019
BW-Leichtathletik
Top-News BW-Leichtathletik
WLV
Konkret betroffen sind Pkw mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter sowie Nutzfahrzeuge mit Euro IV oder schlechter. Dies gilt vorerst nur für auswärtige Autofahrer. Einheimische mit Erst- und Zweitwohnsitz in Stuttgart erhalten eine Schonfrist und können noch bis Ende März mit einem solchen Diesel in die Innenstadt fahren; für sie gilt das Fahrverbot vom 1. April 2019 an.